Was passiert eigentlich rechtlich, wenn es um das Thema Tod geht?
Das Bestattungsgesetz ist dabei ein wichtiger rechtlicher Rahmen, der sicherstellt, dass der Tod eines Menschen würdevoll und unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften erfolgt.
Es soll Orientierung und Schutz für Hinterbliebene bieten und gewährleisten, dass der Abschiedsprozess so gestaltet werden kann, wie es im Sinne des Verstorbenen und seiner Familie ist.
Wir klären auf und geben euch einen kurzen, aber umfassenden Überblick.
Der Sinn, wer sich kümmern muss, woher das Geld kommt, wie schnell es gehen muss.
Es gibt nichts Natürlicheres als den Tod. Gerade weil er so erwartbar ist, hat sich der Gesetzgeber darauf einstellen können.
Das Bestattungsgesetz ist ein wichtiger rechtlicher Rahmen, der sicherstellt, dass der Tod eines Menschen würdevoll und unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften erfolgt. Darin findet man viele Regelungen, die das Stadium vom Tod einer Person bis zu ihrer ordnungsgemäßen Beisetzung steuern.
Wir klären auf und geben euch einen kurzen, aber umfassenden Überblick.
Auf den ersten Blick klingt es nämlich etwas seltsam: Warum gibt es ein ganzes Gesetz dafür, wie eine Bestattung abzulaufen hat? Der Grund ist historisch bedingt. Zum einen haben religiöse Interessen mitgespielt, zum anderen aber auch pragmatische Hygiene. Denn: Als Europa von Seuchen geplagt wurde, war es enorm wichtig, die infizierten Körper so zu entsorgen, dass sich kein anderer anstecken konnte. Aber auch heute hat das Gesetz über das Leichen- und Bestattungswesen (BestG) seine Daseinsberechtigung. Denn nach wie vor ist Hygiene ein wichtiges Thema. Zudem regelt das BestG auch viele Aspekte rund um die Bestattung und auch, wer im Todesfall für eine würdige Beisetzung zu sorgen hat.
Aber Achtung: Auch, wenn es überall in Deutschland ein Bestattungsgesetz gibt, ist es nicht immer dasselbe. Das liegt daran, dass diese Materie Ländersache ist. Das heißt, jedes Bundesland beschließt sein eigenes Bestattungsgesetz – die meisten Bestimmungen sind sich aber trotzdem weitgehend ähnlich.
Im Bestattungsgesetz heißt es ziemlich schmucklos: Verstorbene müssen bestattet werden. Wer dafür verantwortlich, erschließt sich auch schnell: Es sind die Angehörigen wie Ehepartner, Eltern, Kinder oder Geschwister – die beiden letztgenannten natürlich nur, wenn sie volljährig sind. Wie sie das bezahlen sollen? Auch das regelt das BestG. Die Kosten sollen nämlich aus dem Erbe kommen. Das heißt, bevor sich die einzelnen Erben (bei einer Erbengemeinschaft) ihren Anteil nehmen können, müssen sie erst die Bestattung bezahlen. Gibt es keine Erben oder reicht das Erbe nicht aus, um die Kosten für die Bestattung zu begleichen, ist das Sozialamt die richtige Anlaufstelle.
Aufgepasst: Die Angehörigen und die Erben sind zwei unterschiedliche Personenkreise. Ein enterbtes Kind muss sich etwa grundsätzlich dennoch um die Bestattung kümmern, obwohl es kein Erbe mehr ist. An den Kosten muss es sich aber deshalb nicht mehr beteiligen. Im Normalfall, in welchem die nahen Angehörigen auch die Erben sind, decken sich die Personenkreise aber wieder.
Leichen können nicht einfach begraben werden – da sind sich auch alle Ländergesetze einig. Das gilt auch für Einäscherungen und auch für den Transport. Der Hintergrund ist, dass man so die Würde des Toten bewahren kann. Ein Sarg vermittelt die nötige Ernsthaftigkeit. Daneben spielt aber auch die Hygiene hier wieder eine Rolle. Ein toter Körper sollte eben unter keinem Gesichtspunkt einfach irgendwo auf dem Boden herumliegen.
Die Sargpflicht ist grundsätzlich sehr streng. Die einzige Ausnahme, die aber auch nicht in allen Bundesländern gilt, greift bei muslimischen Begräbnissen. In diesem Fall ist statt des Sargs ein Leichentuch zulässig.
Auch wo Verstorbene begraben werden müssen, ist klar geregelt, nämlich ausschließlich auf Friedhöfen oder ausgewiesenen Begräbnisflächen. Und Ruhewälder? Die sind keine Ausnahme davon, denn sie sind offiziell als Begräbnisflächen angemeldet. Was aber beispielsweise nicht zulässig ist: ein Begräbnis irgendwo im Wald oder im eigenen Garten.
Ausnahmen gibt es eigentlich nur eine – die Seebestattung. Und auch nicht überall. Nur in ein paar, ganz genau definierten Gebieten in der Ost- und Nordsee ist das möglich. Daneben gibt es, Stand jetzt, auch noch eine weitere Ausnahme in Bremen. Unter bestimmten Umständen darf man dort die Totenasche auf Privatgrundstücken verstreuen.
Leichen müssen innerhalb einer Höchstfrist an einen Ort mit einer angemessenen Kühlmöglichkeit gebracht werden (das ist die Überführung). Wie lange diese Frist ist, unterscheidet sich ja nach Bundesland. In Brandenburg und Sachsen hat man etwa nur 24 Stunden Zeit, in Thüringen dagegen doppelt so lange. Die meisten anderen Bundesländer treffen sich in der goldenen Mitte und sehen 36 Stunden vor. Dagegen gibt es auch ein paar Bundesländer, in denen überhaupt keine Frist vorgesehen ist.
Achtung: Das bedeutet aber nicht, dass man sich dort beliebig viel Zeit lassen kann. Es gilt trotzdem: “je schneller, desto besser”. Nur auf die genaue Frist in Stunden wird verzichtet.
Daneben gibt es noch Fristen für die eigentliche Beisetzung. Dafür gibt es Höchst- aber auch Mindestgrenzen. Denn ein Verstorbener darf aus mehreren Gründen nicht sofort begraben werden. Zum einen will man natürlich auf jeden Fall, dass der Tod korrekt festgestellt wurde. Zum anderen ist auch manchmal eine Obduktion erforderlich, für die auch etwas Zeit eingeplant werden muss. Deshalb gibt es eine Mindestdauer von 48 Stunden, bevor die Leiche begraben werden darf.
Die Höchstfristen sind unterschiedlich, je nachdem, ob die Leiche eingeäschert oder begraben wird. Bei einer Feuerbestattung muss die Leiche nach höchstens 4-10 Tagen eingeäschert werden. Ist das einmal geschehen, hat man – je nach Bundesland – noch weitere sechs Monate Zeit, um die Beisetzung durchzuführen.Bei einem “klassischen” Begräbnis ist der Zeitplan dagegen strenger: in manchen Bundesländern hat man nur vier Tage Zeit, aber selbst in den großzügigeren ist die Obergrenze nach zehn Tagen erreicht.
Das BestG behandelt auch die Zeit nach dem Begräbnis. Was vielleicht wie eine bloße Förmelei klingt, ist gerade für Hinterbliebene eine enorm wichtige Regelung. So wird sichergestellt, dass Friedhöfe auch in Zukunft die würdige Ruhestätte bleiben, die sie heute sind. Das schafft die richtige Atmosphäre, um in sich zu gehen und sich an die Zeiten mit dem Verstorbenen zu erinnern.
Auch zur Ruhezeit finden sich hier Regelungen. Das meint die Zeitspanne, die ein Toter auf dem Friedhof begraben bleibt. Nach Fristablauf wird das Grab dann neu belegt. Der Grund dafür ist schlicht der praktische Bedarf. Würde man das nicht machen, würden Friedhöfe viel zu schnell wachsen. Die genaue Dauer unterscheidet sich je nach Bundesland, beträgt aber in der Regel zwischen 15 und 20 Jahren.
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